Eine Schul- oder Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder kann sinnvoll sein

 

(djd). Unfälle und scheinbar harmlose Erkrankungen können bei Kindern und Jugendlichen schwere gesundheitliche Folgen haben, die manchmal sogar das Aus in Schule, Studium und Beruf bedeuten. Doch was passiert, wenn ein Kind krankheitsbedingt länger nicht zur Schule gehen kann und die Eltern viel Zeit und Geld in die Pflege investieren müssen? Eine Schul- oder Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder kann solche Risiken absichern.

 

Schul- oder Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder
Wenn ein Kind krankheitsbedingt nicht mehr zur Schule gehen kann, trifft das auch die Eltern. Sie müssen Pflege und Betreuung leisten und ihre eigene Arbeitszeit vorübergehend oder dauerhaft einschränken.
Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty Images/Evgeny Atamanenko

 

Schul- oder Berufsunfähigkeit betrifft auch die Eltern

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Tatsächlich sind junge Menschen bei Invalidität, Schul- oder Berufsunfähigkeit kaum oder gar nicht gesetzlich abgesichert. Insbesondere in der Schul- oder Studienzeit gibt es unzureichende Unterstützung von der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Schul- oder Berufsunfähigkeit trifft dann nicht nur das Kind selbst, sondern auch die Eltern, die Pflege und Betreuung übernehmen und ihre Arbeitszeit vorübergehend oder dauerhaft einschränken müssen. Vorsorgen können Eltern mit einer Schulunfähigkeits- beziehungsweise Berufsunfähigkeitsversicherung für ihre Sprösslinge. Eine „normale“ BU-Versicherung für Erwachsene funktioniert so: Wenn die versicherte Person ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall für längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr ausüben kann, leistet die Versicherung. Und was bei einem Erwachsenen der Job ist, ist bei einem Kind die Schule. Je jünger es beim Abschluss der Versicherung ist, desto günstiger sind die Beiträge und desto problemloser sind die Gesundheitsfragen zu beantworten.

 

Absicherung in zwei Varianten

Mit einer Schulunfähigkeitsversicherung, etwa bei der Nürnberger Versicherung, können sich Grundschüler ab fünf Jahren gegen Schulunfähigkeit absichern. Eine monatliche Rente wird gezahlt, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen länger als sechs Monate ununterbrochen und nicht mehr als 50 Prozent am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. Eltern können dank des Geldes aus der Versicherung im Beruf kürzertreten oder einen Privatlehrer engagieren. Für Schüler ab zehn Jahren, die eine weiterführende Schule besuchen, gibt es die Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch sie zahlt eine Rente, falls das Kind krankheitsbedingt länger als sechs Monate ununterbrochen und nicht mehr als 50 Prozent am Schulunterricht teilnehmen kann. Im Unterschied zur Schulunfähigkeitsversicherung bietet diese Police bereits einen „echten“ Berufsunfähigkeitsschutz, da der Status „Schüler“ einem Beruf gleichgestellt ist. Mehr Infos zu beiden Varianten gibt es unter www.nuernberger.de**. Haben Eltern für ihr Kind eine Schulunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, kann es bereits ab zehn und bei Übertritt auf eine weiterführende Schule in die Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

 

Schul- oder Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder
Je jünger ein Kind beim Abschluss einer Schulunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto günstiger sind die Beiträge und desto problemloser sind die Gesundheitsfragen zu beantworten.
Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty

 

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Kinder und Jugendliche sind bei Invalidität, Schul- oder Berufsunfähigkeit kaum oder gar nicht gesetzlich abgesichert. Dies trifft nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern, die Pflege und Betreuung übernehmen und ihre Arbeitszeit einschränken müssen. Vorsorgen kann man mit einer Schulunfähigkeitsversicherung (SU) und einer Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), etwa bei der Nürnberger Versicherung. Bei der SU für Grundschüler ab fünf Jahren wird eine monatliche Rente gezahlt, wenn das Kind gesundheitsbedingt länger als sechs Monate ununterbrochen und nicht mehr als 50 Prozent am regulären Unterricht teilnehmen kann. Die gleichen Voraussetzungen gelten bei der Schüler-BU für Kinder ab zehn, die eine weiterführende Schule besuchen. Mehr Infos unter www.nuernberger.de**.

 

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