Beim Wechsel des Wohnsitzes sollte man auch an die Versicherungen denken

 

(djd). Wer schon ein paar Umzüge hinter sich hat, der weiß: Auch der beste Umzugsplan muss irgendwann unter Beweis stellen, dass er flexibel genug ist, um unerwarteten Ereignissen standzuhalten. Auf einen gut durchdachten Plan sollte man deshalb aber keinesfalls verzichten. Zum einen läuft der Umzugstag gleich viel besser, wenn jeder weiß, wo er wann anpacken soll. Wenn die Handwerker von vornherein eingeplant wurden und wenn einer der Helfer beispielsweise für die Verpflegung des Umzugstrupps verantwortlich ist. Idealerweise berücksichtigt man bei der Planung den Umzug selbst, die Vorbereitung, anstehende Renovierungsarbeiten und auch die unvermeidlichen bürokratischen Hürden.

 

Familie beim Umzug
Wenn der Umzugswagen kommt, gibt es viel Arbeit – aber auch die Freude über die neuen vier Wände ist sehr groß.
Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty Images/fizkes

 

Umzugswagen und Helfer zeitig organisieren

 

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Sobald man weiß, wann der Umzug stattfindet, sollte die Bereitstellung aller Helfer und Hilfsmittel organisiert werden. Besonders wer zum Monatswechsel an einem Wochenende umziehen möchte, sollte sich schnellstens um einen Umzugswagen und um geeignete Mitstreiter kümmern. Denn ob Freunde sich zur Verfügung stellen und einen Mietwagen bepacken oder ob man ein professionelles Unternehmen beauftragt: An diesen Tagen wollen viele Singles, Paare und Familien ihre Wohnung wechseln. Andere Aufgaben, etwa das Ausfüllen des Nachsendeantrags, die Benachrichtigung der Versicherungen und die Anmeldung in der neuen Schule der Kinder, stehen als Nächstes auf der Tagesordnung. Besonders wichtig ist es, den Versicherer zu informieren, bei dem man die Hausratversicherung* abgeschlossen hat, damit die Police angepasst werden kann. „Zum einen kann sich der Versicherungsbeitrag aufgrund unterschiedlicher Tarifzonen oder individueller Veränderungen beim Hausrat ändern, zum anderen muss der Versicherer Bescheid wissen, damit der Hausrat auch während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert ist“, sagt Ralf Michl von der Nürnberger Versicherung.

 

Paar beim Umzug
Der Hausrat sollte während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert sein.
Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Getty

 

Die Wohnungsgröße entscheidet

 

Der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung* gilt für eine Übergangszeit für die alte und die neue Wohnung. Die Versicherung ersetzt den Wert aller beweglichen Gegenstände in der Wohnung, die zu Schaden kommen. Dazu zählen etwa Möbel, Kleidung und Haushaltsgeräte, die bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel, Leitungswasserschäden und, wenn gewählt, Elementarschäden versichert sind. Auf www.nuernberger.de kann man beispielsweise nachlesen, was – je nach Versicherer – Bestandteil der Absicherung ist. Die Höhe der Absicherung wird meist nach der Quadratmeterzahl der Wohnung berechnet. Diese wird mit einer bestimmten Summe multipliziert. Das Ergebnis ist dann die Versicherungssumme. Werden beim Umzug Sachen angeschafft, müssen auch Versicherungssumme und Beitragshöhe angepasst werden.

 

Feuerwehr im Einsatz - Umzug
Die Hausratversicherung gleicht den Schaden aus, den beispielsweise die Einrichtung bei einem Brand erleidet.
Foto: djd/Nürnberger Versicherung/thx

 

Umzug mit Plan

 

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Ist ein Umzug gut geplant, weiß jeder, wo er wann anpacken soll. Idealerweise berücksichtigt man bei der Planung auch die Vorbereitung des großen Tages, Renovierungsarbeiten und die bürokratischen Hürden. Insbesondere Umzugswagen und Helfer müssen zeitig organisiert werden. Der Nachsendeantrag, die Benachrichtigung der Versicherungen und die Anmeldung in der neuen Schule der Kinder stehen als Nächstes auf der Tagesordnung. Besonders wichtig ist die Anpassung der Hausratversicherung*. „Zum einen kann sich der Versicherungsbeitrag ändern, zum anderen muss der Versicherer Bescheid wissen, damit der Hausrat auch während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert ist“, sagt Ralf Michl von der Nürnberger Versicherung. Mehr Infos gibt es unter www.nuernberger.de**.

 

Einbrecher auf der Treppe - Umzug
Auch den Verlust des Hausrats bei Einbruchdiebstahl kann eine Hausratversicherung ausgleichen.
Foto: djd/Nürnberger Versicherung/thx